Neben der Verwandlung des gesamten Körpers kann auch nur das Gesicht, die Haarfarbe oder die Augenfarbe verändert werden. Das macht es Eltern nach der Geburt des Kindes sehr schwer, die eigentliche Haarfarbe herauszufinden, da es Babys und Kleinkindern noch nicht möglich ist, die Fähigkeit zu kontrollieren.
Viel Übung
Auch wenn die Fähigkeit angeboren wurde, erfordert sie dennoch viel Übung. Gerade das verändern nur einzelner Körperpartien erfordert viel Geschick. Bei Kindern und Jugendlichen, die noch nicht viel Übung besitzen kommt es des Öfteren zu unwillentlich es Gestaltveränderungen in Stresssituationen, die meist dazu führen, dass sich der/ die Betroffene aktiver mit der Fähigkeit auseinander setzen um peinliche Erlebnisse zu vermeiden.
Doch auch im Erwachsenenalter und mit viel Training kann es dennoch in Extremsituationen wie Wut, Trauer oder Freude zu einer Reaktion der Fähigkeit kommen.
Das Ministerium und Metamorphmagi
Auch wenn es bei einem Metamorphagus schwieriger ist, ihn zu identifizieren, als es bei einem Animagus der Fall ist, sind Eltern dennoch verpflichtet, die Geburt eines Metamorphagus dem Büro gegen den Missbrauch von Magie zu melden. Es ist im Prinzip unmöglich, dies nicht zu tun, da ohnehin sämtliche Geburten dem Ministerium gemeldet werden, bzw. sich selbst registrieren und wenn ein Elternteil ein bekannter Metamorphagus ist, steht spätestens bei Vollendung des zweiten Lebensjahres ein Mitarbeiter des Ministeriums vor der Tür um zu prüfen, ob das Kind die Fähigkeit geerbt hat. Dies geschieht dann teilweise unter Auslösung von extremen Stresssituationen für das Kind.
Eine Haftstrafe haben die Eltern bei Nichtmeldung zwar nicht zu erwarten, dafür ist eine erhebliche Geldstrafe fällig.
Der Metamorphagus in Hogwarts
Anders als Werwölfe werden Metamorphagen ohne Zögern in Hogwarts aufgenommen. Allerdings gelten für diese Schüler mehr Regeln als für die anderen. So ist es ihnen streng verboten, die Gestalt eines anderen Schülers anzunehmen, den Unterricht durch Veränderung ihrer Gestalt zu stören oder auf andere Weise im Schloss oder auf den Ländereien damit Unruhe zu stiften.