Am 31.10.1977 gab es eine Schnitzeljagd im Verbotenen Wald, bei der mehrere Schüler ums Leben kamen. Am folgenden Tag – dem 01.11.1977 – gab das Zaubereiministerium unter der Führung von Minister Alcott Rowle mehrere Gesetzesänderungen bekannt, die endgültig deutlich machten, dass die Todesser an der Macht sind:
1. Mit sofortiger Wirkung müssen sich sämtliche muggelstämmige Hexen und Zauberer umgehend beim Zaubereiministerium anmelden, registrieren lassen und ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort (sprich Wohnort) bekannt geben. Es ist ihnen nicht gestattet, Großbritannien ohne ausdrückliche vorher einzuholende schriftliche Genehmigung des Zaubereiministers zu verlassen*.
2. Es wird im Einzelfall entschieden, ob muggelstämmige Hexen und Zauberer ihren aktuellen Beruf weiterhin ausüben dürfen.
3. Muggelgeborene Schülerinnen und Schüler, die derzeit die Hogwarts-Schule für Hexerei und Zauberei besuchen, dürfen unter Vorbehalt zunächst weiterhin auf diese Schule gehen**. Es werden jedoch mit sofortiger Wirkung keine neuen Muggelstämmigen aufgenommen. Hogwarts ist künftig den Schülerinnen und Schülerinnen vorbehalten, die magisches Blut in ihrem Stammbaum haben.
4. Alle halbblütigen und reinblütigen Kinder ab 11 Jahren, die in Großbritannien leben, besuchen Hogwarts. Es bedarf der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Genehmigung des Zaubereiministers, sein Kind auf eine andere Zauberschule zu schicken. Dasselbe gilt für eventuelle Schulwechsel.
5. Es ist den Auroren gestattet, die Unverzeihlichen Flüche im eigenen Ermessen im Rahmen der Verbrechensverfolgung einzusetzen.
6. Es ist den Auroren gestattet, unangekündigte Hausdurchsuchungen im eigenen Ermessen durchzuführen.
7. Neue Eheschließungen zwischen muggelstämmigen und richtigen Hexen und Zauberern sind nicht gestattet. Sexuelle und romantische Beziehungen zwischen Reinblütern und nicht standesgemäßen Hexen und Zauberern im Allgemeinen sind untersagt.
8. Neue Eheschließungen im Allgemeinen müssen vorab schriftlich vom Zaubereiministerium genehmigt werden und werden auf ihre Angemessenheit hin überprüft.
9. Die versuchte Fälschung des eigenen Blutstatus/Stammbaums ist strengstens untersagt.
10. Ungeachtet des Blutstatus macht sich jeder im gleichen Maße strafbar, wem Verstöße gegen die vorangegangen genannten Gesetze bekannt sind und wer diese nicht umgehend dem Zaubereiministerium meldet.
Anmerkungen
* Im Prinzip bedeutet das, dass Muggelstämmige das Land nicht mehr verlassen dürfen. Natürlich gibt es die Möglichkeit, zu fliehen, aber wer das tut, riskiert, möglicherweise verfolgt zu werden und insbesondere ist davon auszugehen, dass das Ministerium Freunde und Familie, die im Land verblieben sind, dafür büßen lässt und für Beihilfe zur Flucht oder Ähnliches bestraft.
** »Dürfen« ist in diesem Fall ein Euphemismus für »müssen«. Es ist natürlich nicht wirklich ein netter Akt seitens der Todesser – siehe Schulregeln.